§ 1 Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung/Buchung eines unserer Programme in schriftlicher, mündlicher, per E-Mail oder telefonischer Form ist diese verbindlich. Den Vertrag nimmt der Veranstalter an durch das versenden einer Anmeldebestätigung mit Zahlungsmodalitäten. Diese Bestätigung erfolgt entweder schriftlich, mündlich, per E-Mail oder in telefonischer Form. Gültig ist die Anmeldung mit der Versendung der Bestätigung. Bei Minderjährigen Teilnehmern Bedarf es der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. Für alle mit angemeldeten Teilnehmer behält dieser Vertrag ebenso seine Gültigkeit. Mit Anmeldung werden die AGB’s und Teilnahmehinweise anerkannt.
Weicht die Vertragbestätigung von Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor das der/die Teilnehmer innerhalb von 10 Tagen durch schriftliche Bestätigung oder schlüssiges Verhalten annehmen. Zum Bespiel durch die Überweisung des Teilnahmeentgelts.
§ 2 Preise & Leistungen
Die Preise und Leistungen sind aus den Ausschreibungen, zugesandten Angebotstexten oder Rechnungen zu entnehmen. Etwaige Wünsche, Änderungen, Besonderheiten oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Preise beziehen sich auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Preise auf eine Person. Der Veranstalter behält sich Preisänderungen vor.
§ 3 Zahlungsmodalitäten
Unsere Rechnungen sind nach Erhalt sofort aber bis spätestens am Tag der Veranstaltung fällig. Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. Bei einer Stornierung bereits erteilter oder terminierter Aufträge, Trainings bzw. Touren behalten wir uns folgende Stornogebühren vor:
Die Auftragsumme ist Bar oder per Überweisung vor Inanspruchnahme des Programms auf das in der Auftragbestätigung angegebene Konto einzuzahlen.
Anderweitige Abmachungen bedürfen der Schiftform.
§ 4 Leistungsänderungen
Der Veranstalter behält sich vor, aufgrund von gewichtigen Gründen, vertragliche Leistungen zu ändern. Dies kann aufgrund von Witterungsbedingungen jederzeit der Fall sein. Ebenso können Programmänderungen stattfinden z.B. aufgrund der Gruppenleistungsfähigkeit. Die Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt. Ausnahme hiervon ist Gewitter. Aufgrund von extremer Witterung (z.B. Gewitter, Gewitterneigung) kann eine Tour oder ein Programm abgebrochen oder verkürzt werden. Ein Abbruch oder eine nicht mögliche Durchführung des Programms aufgrund von nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, die eine erhebliche Erschwerung oder Gefährdung der Teilnehmer mit sich bringt, berechtigt nicht zur Rückerstattung der Kosten.
Bei gewissen Programmen ist eine Mindestteilnehmeranzahl nötig (z.B. Fahrtechniktraining mind. 4 Personen). Wird diese nicht bis 7 Tage vor der Veranstaltung erreicht kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden umgehend zurück überwiesen.
Gruppenangebote (z.B. Teambuildingprogramme, Gruppenfahrtechniktrainings,etc.) sind von der Mindestteilnehmeranzahl ausgeschlossen. Als Gruppe zählen Sie bei SportExperience ab einer Gruppengröße von 5 Personen.
§ 5 Teilnahmebedingungen
Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme an Veranstaltungen von SportExperience auf eigene Gefahr und Risiko.
Allgemeine Teilnahmebedingungen:
Bedingungen bei Mountainbike Programmen:
§ 6 Haftung
Der Veranstalter haftet für das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Leistungen. Für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für sonstige Schäden haftet der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen unbeschränkt. Soweit diese auf einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhalten beruhen. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Im Falle eines Unfalls ist dieser schnellstmöglich inkl. Unfallhergang schriftlich an den Veranstalter zu melden.
§ 7 Besondere Risiken
Da es sich bei unseren Veranstaltungen um Aktivitäten handelt die ein erhoetes Unfall- und Verletzungsrisiko mit sich bringen, wollen wir unsere Teilnehmer und gesetzliche Vertreter darauf hinweisen, dass auch durch unsere umsichtige und fürsorgliche Betreuung, dies nicht ausgeschlossen werden kann. Ebenso wollen wir Sie darauf hinweisen, dass aufgrund der exponierten Orte der Programme die technische, logistische, medizinische Rettungsversorgung eingeschränkt zur Verfügung stehen kann und somit auch kleinere Verletzungen und Zwischefälle schwerwiegende Folgen haben können. Zudem erwarten wir von jedem Teilnehmer ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit. Ebenso wollen wir die Erziehungsberechtigten dazu anhalten ihren Minderjährigen ein umsichtiges und eigenverantwortliches Verhalten an den Tag zu legen. Daher raten wir Ihnen in solchen Situation strikt den Anweisungen des Guides Folge zu leisten.
Weiter empfehlen wir den Teilnehmern unserer Programme einen umfassenden Versicherungsschutz (Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung) für das In- und Ausland zu tragen.
§ 8 Sonstiges
§ 9 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des Gesamtvertrages zur Folge.
§ 10 Gerichtsstand
Zur Enscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz des Veranstalters sachlich ausschließlich zuständige Gericht.
§ 11Verschwiegenheitspflicht
Wir verpflichten uns über alle Vorgänge über den Auftrag, jedweder Art, stillschweigen zu bewahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Weiter erstreckt sich dieses stillschweigen auch auf die für uns Tätigen.
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