AGB

 

 

 

§ 1 Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung/Buchung eines unserer Programme in schriftlicher, mündlicher, per E-Mail oder telefonischer Form ist diese verbindlich. Den Vertrag nimmt der Veranstalter an durch das versenden einer Anmeldebestätigung mit Zahlungsmodalitäten. Diese Bestätigung erfolgt entweder schriftlich, mündlich, per E-Mail oder in telefonischer Form. Gültig ist die Anmeldung mit der Versendung der Bestätigung. Bei Minderjährigen Teilnehmern Bedarf  es der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. Für alle mit angemeldeten Teilnehmer behält dieser Vertrag ebenso seine Gültigkeit. Mit Anmeldung werden die AGB’s und Teilnahmehinweise anerkannt.

Weicht die Vertragbestätigung von Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor das der/die Teilnehmer innerhalb von 10 Tagen durch schriftliche Bestätigung oder schlüssiges Verhalten annehmen. Zum Bespiel durch die Überweisung des Teilnahmeentgelts.

 

§ 2 Preise & Leistungen

Die Preise und Leistungen sind aus den Ausschreibungen, zugesandten Angebotstexten oder Rechnungen zu entnehmen. Etwaige Wünsche, Änderungen, Besonderheiten oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Preise beziehen sich auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Preise auf eine Person. Der Veranstalter behält sich Preisänderungen vor.

 

§ 3 Zahlungsmodalitäten

Unsere Rechnungen sind nach Erhalt sofort aber bis spätestens am Tag der Veranstaltung fällig. Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. Bei einer Stornierung bereits erteilter oder terminierter Aufträge, Trainings bzw. Touren behalten wir uns folgende Stornogebühren vor:

  • Stornierung des gebuchten Programms von Auftragsbestätigung bis 8 Wochen vor dem Termin 20% der Auftragsumme/Rechnungssumme
  • Stornierung des gebuchten Programms 8 bis 4 Wochen vor dem Termin 50% der Auftragssumme/Rechnungssumme
  • Stornierung des gebuchten Programms 4 bis 2 Wochen vor dem Termin 80% der Auftragssumme/Rechnungssumme
  • Stornierung des gebuchten Termins kürzer als 2 Wochen vor dem Termin 100% der Auftragssumme/Rechnungssumme

Die Auftragsumme ist Bar oder per Überweisung vor Inanspruchnahme des Programms auf das in der Auftragbestätigung angegebene Konto einzuzahlen.

Anderweitige Abmachungen bedürfen der Schiftform.

 

 

§ 4 Leistungsänderungen

Der Veranstalter behält sich vor, aufgrund von gewichtigen Gründen, vertragliche Leistungen zu ändern. Dies kann aufgrund von Witterungsbedingungen jederzeit der Fall sein. Ebenso können Programmänderungen stattfinden z.B. aufgrund der Gruppenleistungsfähigkeit. Die Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt. Ausnahme hiervon ist Gewitter. Aufgrund von extremer Witterung (z.B. Gewitter, Gewitterneigung) kann eine Tour oder ein Programm abgebrochen oder verkürzt werden. Ein Abbruch oder eine nicht mögliche Durchführung des Programms aufgrund von nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, die eine erhebliche Erschwerung oder Gefährdung der Teilnehmer mit sich bringt, berechtigt nicht zur Rückerstattung der Kosten.

 

Bei gewissen Programmen ist eine Mindestteilnehmeranzahl nötig (z.B. Fahrtechniktraining mind. 4 Personen). Wird diese nicht bis 7 Tage vor der Veranstaltung erreicht kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden umgehend zurück überwiesen.

 

Gruppenangebote (z.B. Teambuildingprogramme, Gruppenfahrtechniktrainings,etc.) sind von der Mindestteilnehmeranzahl ausgeschlossen. Als Gruppe zählen Sie bei SportExperience ab einer Gruppengröße von 5 Personen.

 

 

§ 5 Teilnahmebedingungen

 

Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme an Veranstaltungen von SportExperience auf eigene Gefahr und Risiko.

 

Allgemeine Teilnahmebedingungen:

  • Für die Teilnahme an Programmen ist ein guter allgemeiner Gesundheitszustand notwendig
  • Die Durchführung der Programme erfolgt nach dem Prinzip Challenge by Choice.
  • Alle Veranstaltungen werden auf freiwilliger Basis der Teilnehmer durchgeführt. Unsere Guides/Trainer sind angehalten dies zu waren aber die Teilnehmer auch in einen Lernprozess zu begleiten.

 

Bedingungen bei Mountainbike Programmen:

 

  • Vorraussetzung für die Teilnahme an Programmen ist ein technisch einwandfreies Mountainbike
  • Die Teilnehmer verpflichten sich einen Helm zu tragen. Wird diesem Punkt nicht Folge geleistet führt dies zum sofortigem Ausschluss vom Programm
  • Für Mountainbike Programme empfehlen wir eine Pannenausrüstung wie in den Beschreibungen erläutert und eine erweiterte Schutzausrüstung (z.B. Brille, lange Fahrradhandschuhe, Protektoren)
  • Witterungsangepasste Kleidung wird empfohlen (z.B. Regenkleidung)
  • Eine vollständige Fahrtüchtigkeit wird bei den Programmen vorausgesetzt. Jede Art von Beeinträchtigung durch Alkohol, Drogen oder auch starken Medikamenten führen zum Ausschluss der Veranstaltung.
  • Jeder Teilnehmer hat sich an die Anweisungen des Trainers/Guide zu halten. Für entstandene Schäden, aufgrund von Nichtbeachtung der Anweisung der Trainers/Guides, haftet der Teilnehmer in vollem Umfang.
  • Die Teilnehmer sind angehalten sich so zu verhalten, dass Sie keinen anderen Teilnehmer stören oder gefährden (z.B. ausreichend Abstand einhalten, angepasste Geschwindigkeit an das jeweilige Fahrkönnen, Sicht- und Wetterverhältnisse). SportExperience behält sich vor, Teilnehmer während einer Veranstaltung bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anweisungen, vom Programm auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmeentgelts besteht nicht. Etwaige Kosten für einen Rücktransport trägt der Ausgeschlossene selbst.
  • Den Teilnehmern ist bekannt, dass der Mountainbike Sport Gefahren mit sich bringt und Stürze im Bereich der möglichen sind. Die daraus entstehenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden nehmen die Teilnehmer in Kauf.
  • Der Teilnehmer hat für eine ausreichend, dem Programm entsprechend, Getränke und Verpflegung selbst zu sorgen.
  •  SportExperience hat nicht die Aufgabe technische Unterstützung bei Pannen von Teilnehmern zu leisten. Kann die Tour aufgrund eines Defekts eines nicht beendet werden, so muss ein eventueller Rücktransport auf eigene Gefahr und Kosten durch den Teilnehmer selbst getragen werden.
  • Den Teilnehmer ist bewusst das ein Mountainbike Programm auf befestigten und unbefestigten Wegen stattfindet. Ebenso finden diese Veranstaltungen auf freiem Gelände und in freier Natur statt. Was sowohl eine besondere Beanspruchung an die körperliche Fitness, das eigene Fahrtechnische Können als auch durch Wettereinflüsse bedingte besondere Gegebenheiten mit sich bringt.
  • Als Teilnehmer bei Programmen liegt es alleine in der eigenen Einschätzung an Fahrtechnischem Können und Kondition ob gewisse Abschnitte gefahren werden oder nicht. Eine vorherige Besichtigung kann bei der Einschätzung hilfreich sein. Im Zweifel sollte ein Abschnitt besser geschoben oder getragen werden.
  • Beim Befahren von oeffentlichen Strassen und Wegen ist die Strassenverkehrsordnung eigenstaendig einzuhalten.

 

 

§ 6 Haftung

 

Der Veranstalter haftet für das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Leistungen. Für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für sonstige Schäden haftet der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen unbeschränkt. Soweit diese auf einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhalten beruhen. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Im Falle eines Unfalls ist dieser schnellstmöglich inkl. Unfallhergang schriftlich an den Veranstalter zu melden.

 

 

§ 7 Besondere Risiken

 

Da es sich bei unseren Veranstaltungen um Aktivitäten handelt die ein erhoetes Unfall- und Verletzungsrisiko mit sich bringen, wollen wir unsere Teilnehmer und gesetzliche Vertreter darauf hinweisen, dass auch durch unsere umsichtige und fürsorgliche Betreuung, dies nicht ausgeschlossen werden kann. Ebenso wollen wir Sie darauf hinweisen, dass aufgrund der exponierten Orte der Programme die technische, logistische, medizinische Rettungsversorgung eingeschränkt zur Verfügung stehen kann und somit auch kleinere Verletzungen und Zwischefälle schwerwiegende Folgen haben können. Zudem erwarten wir von jedem Teilnehmer ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit. Ebenso wollen wir die Erziehungsberechtigten dazu anhalten ihren Minderjährigen ein umsichtiges und eigenverantwortliches Verhalten an den Tag zu legen. Daher raten wir Ihnen in solchen Situation strikt den Anweisungen des Guides Folge zu leisten.

Weiter empfehlen wir den Teilnehmern unserer Programme einen umfassenden Versicherungsschutz (Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung) für das In- und Ausland zu tragen.

 

§ 8 Sonstiges

 

  • Das Kopieren, vervielvältigen oder verwenden von Bildern, Texten oder Textpassagen der Ausschreibungen, Angebote oder dieser Webseite ist verboten. Alle Rechte behält sich der Veranstalter vor.
  • Für die Bildung von Fahrgemeinschaften erlauben die Teilnehmer dem Veranstalter Name E-Mail und Telefonnummer weiterzugeben.
  • Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass SportExperience Bilder und Videos von Touren, Fahrtechniktraining, Kursen, Trainings und Events uneingeschränkt nutzen darf.
  • Für die Internetpräsenz gilt: Trotz sorgfältiger Prüfung übernimmt der Herausgeber keinerlei Gewähr für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit auf dieser Website veröffentlichen Informationen.

 

§ 9 Salvatorische Klausel

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des Gesamtvertrages zur Folge.

 

§ 10 Gerichtsstand

 

Zur Enscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz des Veranstalters sachlich ausschließlich zuständige Gericht.

 

§ 11Verschwiegenheitspflicht

Wir verpflichten uns über alle Vorgänge über den Auftrag, jedweder Art, stillschweigen zu bewahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Weiter erstreckt sich dieses stillschweigen auch auf die für uns Tätigen.

 

Kontakt

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